Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Die Höhe des vereinbarten Monatsbeitrages ist abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft. Ist der Vertrag für eine längere Laufzeit abgeschlossen, ist der Beitrag niedriger als bei Verträgen mit kürzerer Laufzeit.
2.Das Mitglied ist berechtigt sämtliche Angebote des Clubs bereits ab Vertragsabschluß zu nutzen.
3.Der White Collar Boxing Club berechnet für den vereinbarten Monatsbeitrag den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragsbeginn anteilig (taggenau).
4.Die Mitgliedschaft verlängert sich stillschweigend um die auf dem Vertrag vereinbarte Laufzeit höchstens jedoch um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.
5.Sollte es einem Mitglied aus gewissen gesundheitlichen Gründen oder Umständen (Schwangerschaft, Krankheit) unmöglich sein das Angebot des Clubs zu nutzen, ruht der Vertrag für die Dauer des Zustandes. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um die Ruhezeit. Der jeweilige monatliche Beitrag wird in der Ruhezeit nicht eingezogen. Eine Erkrankung (auch Schwangerschaft) wird nur dann als Grund für das Ruhen des Vertrages anerkannt, wenn das Mitglied ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich die Unmöglichkeit der Sportausübung und die Dauer dieser Unmöglichkeit ergibt.
6.Sollte es einem Mitglied aus gewissen beruflichen Gründen oder Umständen unmöglich sein das Angebot des Clubs zu nutzen, ruht der Vertrag für die Dauer des Zustandes. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um die Ruhezeit. Der jeweilige monatliche Beitrag wird in der Ruhezeit nicht eingezogen. Der berufliche Grund wird nur unter Vorbehalt als Grund für das Ruhen des Vertrages anerkannt. Und auch nur dann, wenn das Mitglied eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder einer vergleichbaren Institution vorlegt, aus dem sich die Unmöglichkeit der Sportausübung und die Dauer dieser Unmöglichkeit ergibt.
7.Bei Vorliegen einer dauerhaften krankheits- oder unfallbedingten Trainingsunfähigkeit kann das Mitglied den Vertrag zum Ende des laufenden Monats kündigen, sofern der wichtige Grund nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorgelegen hat und dem Mitglied bekannt war. Die außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen ausgesprochen werden. Die Frist beginnt, sobald das Mitglied vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Eine vorübergehende Erkrankung berechtigt nicht zur Kündigung und auch nicht zur anteiligen Kürzung der Mitgliedsbeiträge.
8.Das Mitglied bestätigt mit der Anmeldung, dass es sportgesund ist. Da es zu körperlichen Aktivitäten kommt schlagen wir vor, dass das Mitglied im Zweifelsfall vor der Anmeldung einen Arzt konsultiert. Ein entsprechendes Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden.
9.Eine Haftung des Clubs für eventuell auftretende Schäden, welche sich eine Person bei der Nutzung des Clubs zuzieht, ist ausgeschlossen. Es sei denn, die Schäden beruhen auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten des White Collar Boxing Club und / oder seiner Mitarbeiter.
10.Das Mitglied erkennt die Hausordnungen, die in den jeweiligen Studios / Clubs aushängen, als verbindlich an.
11.Sachbeschädigung im jeweiligen Studio / Club werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt hat. Der Club übernimmt keine Haftung für von dem Mitglied verursachte Unfälle oder den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.
12.Die Rechte und Pflichten aus diesem Mitgliedsvertrag können von einem Rechtsnachfolger des White Collar Boxing Club übernommen werden, ohne dass es hierzu die Zustimmung des Mitglieds bedarf.
13.Der White Collar Boxing Club wird widerruflich ermächtigt, den monatlichen Beitrag per Lastschrift vom Konto des Mitglieds einzuziehen. Für die Stornierung einer Lastschrift erhebt der Club für die anfallenden Bank- und Bearbeitungsgebühren 10,00 Euro pro Rücklastschrift. Bei Vereinbarung einer Vorauszahlung ist der Mitgliedsbeitrag spätestens 7 Tage nach Vertragsbeginn in bar, per Scheck oder Überweisung zu entrichten.
14.Befindet sich ein Mitglied mit 3 Monatsbeiträgen in Rückstand, wird der gesamte Mitgliedbeitrag für die Dauer der Restlaufzeit auf einmal fällig.
15.Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass die angegebenen Daten vom White Collar Boxing Club für betriebsinterne Statistiken verwendet werden dürfen.
16.Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser AGB erhalten zu haben. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die anderen Vereinbarungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Vereinbarungen tritt eine Regelung in Kraft, die der ursprünglichen Vereinbarung sinngemäß am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung bedarf der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist die Hansestadt Hamburg.
Stand: 01. Februar 2010

